Veröffentlichung der Bildmarke gemäß Paragraph 19 Absatz 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Was ist die Amtssignatur?
Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Prüfung der elektronischen Amtssignatur
- Die Amtssignatur kann unter Signatur überprüft werden.
- Eine aktuelle Version des Programmes „Adobe Reader“ zeigt beim Werkzeug „Unterschriften“ die Echtheit des Dokumentes.
Verifizierung des Papier-Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments
Empfängerinnen und Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken haben folgende Möglichkeiten für eine Echtheitsprüfung:
- Übermittlung der Erledigung per Post oder persönliche Abgabe in der Eingangsstelle des BML beziehungsweise der Dienststelle.
- Zusendung der eingescannten Erledigung als E-Mail an die Mailadresse der Sachbearbeiterin / des Sachbearbeiters, die dem Briefkopf entnommen werden kann.
Die Sachbearbeiterin / der Sachbearbeiter prüft, ob es sich bei dem übermittelten Dokument um die angegebene Erledigung handelt und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung.
Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."